Praxis-Leistungen
Für Beratungen, Erst- und Folgeanamnesen, Therapieempfehlungen, Vitalparameter-Erhebungen, Infusionsleistungen und alle nicht direkt mit dem Labor in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erfolgt die Abrechnung auf Grundlage eines individuellen Stundenhonorars sowie den tatsächlich entstandenen Kosten (z.B. Laborleistungen, Infusionspräparate, spezielle Diagnostik). Das Honorar wird nach Zeitaufwand und nach tatsächlich erbrachter Leistung berechnet. Das Honorar beträgt 150,00 Euro je Zeitstunde (60 Minuten). Die Abrechnung erfolgt im 5‑ bzw. 10‑Minuten‑Takt anteilig des Stundensatzes.
Die Abrechnung erfolgt nicht direkt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Er ist ein seit 1986 unverändert bestehender Orientierungsrahmen, der weder die tatsächlichen Praxis‑ und Behandlungskosten noch den Zeitaufwand der erbrachten Leistungen abbildet. Für Privat- und Zusatzversicherte wird das Honorar jedoch, wo möglich, zu Erstattungszwecken nach GebüH aufgeschlüsselt angegeben.
Für Laborleistungen kann ein Kostenvoranschlag zum Einreichen erstellt werden.
Laborabhängige Leistungen
Um meine Praxis von Verwaltungsaufwand zu entlasten, habe ich die Abrechnungsstelle SoliPrax GmbH mit der Rechnungsabwicklung beauftragt. Hierzu benötige ich Ihr Einverständnis für:
- die Weitergabe meiner gegenwärtigen und zukünftigen Behandlungsdaten an die Abrechnungsstelle;
- die Abtretung der sich aus dieser und künftigen Behandlungen ergebenden Forderungen an die Abrechnungsstelle und die Weiterabtretung an die refinanzierende Bank;
- die Entbindung von meiner Schweigepflicht, soweit dies für die Abrechnung und Geltendmachung der Forderungen erforderlich ist;
- die Online-Übersendung gem. deutschem Datenschutz meiner Dokumente (z.B. Rechnung).
Ich danke im Voraus für Deine/Eure anerkennende Wertschätzung meiner für Dich/Euch wertvollen und gesundheitszuträglichen Leistungen.
Deine/Eure

