IHRE ERSTATTUNGSMÖGLICHKEITEN

Sie haben mehrere Möglichkeiten, die anfallenden Kosten (zum Teil) wieder erstattet zu bekommen. Zwei dieser Möglichkeiten stelle ich Ihnen auf meiner Seite vor.

Versicherungen vergleichen und privat Vorsorgen

Dies ist die zweite Angebotsbeschreibung, die hier bereitgestellt wird.

In Deutschland übernehmen gesetzliche Krankenkassen (GKV) in der Regel keine oder nur sehr begrenzte Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker oder alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie. Eine private Zusatzversicherung schließt diese Lücke und macht solche Therapien erschwinglich.

Die nachfolgende Liste ist beispielhaft zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die GebüH-Angaben sind als historisch zu betrachten, da sie seit ihrer Einführung (1986) 40 Jahre nicht angepasst wurden. Von vielen Versicherungen werden die Kosten der Gebührenziffern mit Steigerungsfaktor 2,3 bis 3,5 erstattet.

Beratung und Behandlung

Leistung / Beschreibung2,3-facher Satz (€)
GebüH
3,5-facher Satz (€)
GebüH
Kurze Information
(einzige Leistung, Info, Rezept, Auskunft)
7,2511,03
Beratung
(kurz, <10 min, ggf. inkl. kurzer Untersuchung)
24,6637,52
Eingehende Beratung
(>10 min < 30min, intensiv, ggf. mit Untersuchung)
46,2370,35
Ausführliche Anamnese
(Erstaufnahme)
47,1571,75
Blutabnahme (Venenpunktion)8,2812,60

Für das Lesen, Auswerten, Verschriftlichen und Recherchieren von Befundberichten sowie analoge Leistungen im Zusammenhang mit Arzt- und Laborberichten gibt es im GebüH keine explizit ausgewiesenen Ziffern, daher werden Analogziffern verwendet.

Leistung / Beschreibung2,3-facher Satz (€)
GebüH
3,5-facher Satz (€)
GebüH
Krankenexamen (eingehend, Komplettstatus) oder Durchführung des vollständigen
Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie
94,30143,50
Lesen/Bewerten externer Befunde (Analog zu GebüH 4)50,6070,00
Lesen/Bewerten externer Befunde (Analog zu GebüH 5)34,5052,50
Verschriftlichung/Erstellung Befundbericht
(analog 2 GebüH od. GOÄ75)
34,5052,50
Recherche zu Befunden, med. Unterlagen (analog 4 GOÄ)nach Aufwandnach Aufwand
Erhebung Fremdanamnese über Kranken Unterweisung & Führung der Bezugsperson(en)
im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken
29,4944,88

Zu den Hausbesuchskosten können, je nach Umfang des Hausbesuchs, noch weitere Kostenziffern hinzukommen.

Leistung / Beschreibung2,3-facher Satz (€)
GebüH
3,5-facher Satz (€)
GebüH
Hausbesuch bei Tag (Werktags, Beratung inkl.)67,85103,25
Hausbesuch dringend (Eilbesuch, werktags Tag)73,60112,00
Hausbesuch Nacht/Sonntag83,95127,75
Wegegeld Tag (je angefangene Std. bis 2km)12,6519,25
Wegegeld Nacht (je angefangene Std.)24,1536,75
Fahrtkosten Tag (je km, PKW, Tag, bis 25km)1,50
satzunabhängig
2,00
satzunabhängig
Fahrtkosten Nacht (je km, PKW, Nacht)2,50
satzunabhängig
3,00
satzunabhängig

Infusionen und Zubehör

Leistung / Beschreibung2,3-facher Satz (€)
GebüH
3,5-facher Satz (€)
GebüH
Messung oxidativer Stress (Zellen) – FRAS-538,2138,21
Messung oxidative Kapazität (Körper) – FRAS-538,2138,21
Infusion (je Infusion, einfach/aufwändig)20,0130,45
Materialkosten wie Kanüle, Überleitungskanüle, Infusionssystem,
Punktionsnadel (Butterfly) usw.
je nach Bedarf
und Menge
je nach Bedarf
und Menge
Infusionslösungen wie NaCl 0,9% verschiedene Mengenje nach Menge
und Lösung
je nach Menge
und Lösung
Infusionszusätze:
z. B. Vit C, Aminosäuren, usw.
je nach Zusatzje nach Zusatz

Versicherungen vergleichen

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Gesundheitskosten können im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs als „außergewöhnliche Belastungen“ gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie medizinisch notwendig sind und die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

  • Kosten für ärztliche, zahnärztliche und heilpraktische Behandlungen, sofern der Behandler zur Heilkunde zugelassen ist (§ 33 EStG).
  • Ausgaben für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, darunter auch Brillen, Prothesen, Hörgeräte oder Zahnersatz – jedoch nur bei medizinischer Notwendigkeit, die mit einer Verordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker belegt wird.
  • Fahrtkosten zu Ärzten/Behandlungen, wenn sie medizinisch bedingt sind und nachgewiesen werden können.

Wichtige Anforderungen

  • Die Kosten müssen nicht von der Krankenkasse oder Versicherung erstattet worden sein; maßgeblich ist die tatsächliche Eigenbelastung.
  • Kosten müssen auf eine Behandlung, Linderung oder Heilung einer bestehenden Krankheit abzielen. Bloße Vorsorgemaßnahmen sind nicht steuerlich absetzbar.


Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen (2025) lstn.niedersachsen+3